Gesetzliche Grundlagen: Art. 319 OR; Art. 322 OR.

 

Stundenlohn liegt vor, wenn der Lohn pro Arbeitsstunde festgelegt wird.

 

Der Stundenlohn kann eine Form variabler Löhne sein, nämlich dann, wenn kein bestimmtes Arbeitspensum abgemacht worden ist. Solche Verträge sind für Aushilfen typisch,die nur bei Bedarf eingesetzt werden.

 

Bei einem fest vereinbarten Arbeitspensum ist der Stundenlohn kein variabler Lohn.