Die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte besteht aus je sieben vom Obergericht und von der Anwaltschaft gewählten Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Eine Gerichtsschreiberin oder ein Gerichtsschreiber führt die juristische Kanzlei. An den Entscheiden der Aufsichtskommission wirken je nach Verfahrensgegenstand drei bis sieben Mitglieder mit.

Die Aufsichtskommission beaufsichtigt Personen, die im Kanton den Anwaltsberuf ausüben. Sie ist insbesondere dafür zuständig, das Anwaltspatent zu entziehen, ein Anwaltsregister, eine öffentliche Liste gemäss Art. 28 BGFA und ein Anwaltsverzeichnis zu führen. Zudem führt sie Disziplinarverfahren durch, trifft Entscheide über die Entbindung vom Berufsgeheimnis.

 

Bitte beachten Sie, dass die Sitzungen der Aufsichtskommission in der Regel einmal monatlich stattfinden und sich Beschlüsse (mit Ausnahme von vorsorglichen bzw. dringlichen Geschäften) dementsprechend verzögern können. Es sind folgende Sitzungstermine angesetzt:

 

 

2024: 11.04., 02.05., 06.06., 04.07., 05.09., 03.10., 07.11., 05.12.

 

Über Eintragungen ins Anwaltsregister wird monatlich beschlossen.

 

Nur Gesuche um Eintragung in das kantonale Anwaltsregister, die Liste gemäss Art. 28 BGFA oder das Anwaltsverzeichnis, die am Montag vor der Sitzung der Aufsichtskommission vollständig vorliegen, können voraussichtlich am Sitzungstermin derselben Woche behandelt werden.

 

Kontaktdaten:

Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte

Hirschengraben 15

8001 Zürich

Briefpost: Postfach, 8021 Zürich

Telefon

044 257 92 21

 

Mo - Fr 8.00 bis 11.45 Uhr

 

Es werden keine Rechtsauskünfte erteilt.