Das Handelsgericht des Kantons Zürich ist ein Fachgericht, welches im Kanton Zürich als einzige Instanz für bestimmte, besondere Streitigkeiten zuständig ist.

 

Es setzt sich zurzeit aus acht Oberrichterinnen und Oberrichtern und 70 Handelsrichterinnen und Handelsrichtern zusammen. Für die Behandlung der einzelnen Rechtsstreitigkeiten wird es mit zwei Oberrichterinnen oder Oberrichtern sowie drei Handelsrichterinnen oder Handelsrichtern besetzt, soweit es nicht als Einzelgericht entscheidet.

 

Während es sich bei den Oberrichterinnen und Oberrichtern um Berufsrichter handelt, sind die nebenamtlich tätigen Handelsrichterinnen und Handelsrichter Personen mit vertiefter Sachkunde aus ihrer hauptberuflichen Tätigkeit.

 

Die Handelsrichterinnen und Handelsrichter stammen aus den Bereichen

 

- Banken und Versicherungen
- Revisions- und Treuhandwesen
- Baugewerbe und Architektur
- Chemie, Pharmazeutik und Drogerie
- Lebens- und Genussmittelindustrie und -handel
- Maschinen- und Elektroindustrie
- Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht
- Übersee- und Grosshandel sowie Spedition
- Textilindustrie und -handel
- und aus anderen verschiedenen Branchen.

 

Das Zusammenwirken von Berufs- und Fachrichtern ermöglicht dank erhöhter Sach- und Fachkunde eine sachgerechte und rasche Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten, was für den Wirtschaftsstandort Zürich bzw. Schweiz von grosser Bedeutung ist.