Die I. Zivilkammer behandelt:

 

 

altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):

 

1. die beim Obergericht als einziger kantonaler Instanz anhängig gemachten
    Zivilprozesse;

2. die Berufungen gegen Urteile der Einzelrichter in Ehesachen und in  
    Sachen der eingetragenen Partnerschaft;

3. die Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte;

4. die Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte;

5. die Gesuche um Wiederherstellung (Revision) gegenüber ihren Urteilen
    und Beschlüssen;

6. die Rekurse

    a) gegen Verfügungen der Einzelrichter in Ehesachen (Eheschutz) und in
        Sachen der eingetragenen Partnerschaft,

    b) gegen Verfügungen der Einzelrichter im summarischen Verfahren
        (Eherecht; eingetragene Partnerschaft),

    c) gegen Verfügungen der Einzelrichter im ordentlichen Verfahren
        (Eherecht, eingetragene Partnerschaft),

    d) gegen Verfügungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und der
        Bezirksgerichte, mit Ausnahme der Nachlass-, Stundungs- und
        Sanierungssachen sowie der Rekurse gegen Entscheide der
        erstinstanzlichen Aufsichtsbehörden,

    e) gegen der Berufung unterliegende Urteile der Einzelrichter in
        Ehesachen und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft, der
        Bezirksgerichte und der Arbeitsgerichte, wenn sie nur mit Bezug auf die
        Kosten- und Entschädigungsbestimmungen angefochten werden.

 

neurechtlich:

 

1. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Arbeitsgerichte;

2. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide übriges
    Ehe- und Familienrecht;

3. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide im Eheschutz und in
    Verfahren gemäss Art. 305 ZPO;

4. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide in
    Personen- und Familienstandssachen;

5. die Berufungen und Beschwerden in Kinderbelangen - selbständige
    Klagen;

6. die Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide;

7. die Beschwerden gegen Entscheide des Vollstreckungsgerichts.

 

sowie

 

altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):

 

die Rekurse gegen die Beschlüsse der Anklagekammer;

 

neurechtlich:

 

1. Erstinstanzliche Zivilprozesse;

2. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide
    Eherecht;

3. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide in Sachen der
    eingetragenen Partnerschaft betreffend Auflösung / Ungültigkeit;

4. die Berufungen gegen vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidungen);

5. die Berufungen und Beschwerden gegen Bezirksgerichtsentscheide
    (Zivilprozesse);

6. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im
    ordentlichen Verfahren;

7. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im
    vereinfachten Verfahren;

8. übrige Berufungs- und Beschwerdegeschäfte (Zivilsachen);

9. die Beschwerden und Revisionsgesuche in Schiedsgerichtssachen
    (Art. 356 Abs. 1 lit. a ZPO)

10. die Revision von erstinstanzlichen Entscheiden am Obergericht;

11. die Revision von Berufungs- und Beschwerdeentscheiden;

12. zivilrechtliche Verfahren gemäss § 212 GOG.